Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung schützen junge Menschen vor Arbeit, die zu früh beginnt oder zu spät aufhört, die zu lange dauert, die zu schwer, gefährlich oder sonst für sie ungeeignet ist.
Vor dem Gesetz zählt als „Kind“, wer jünger als 15 Jahre ist. Wer zwischen 15 und 18 Jahre alt ist, gilt als Jugendlicher. Entscheidend ist auch, ob jemand noch vollzeitschulpflichtig ist.
In der Vorbereitung zum Praktikum informiert Dich Dein Lehrer genau über den Jugendarbeitsschutz. Auch im Betrieb hilft Dir Dein Lehrer, wenn notwendige Absprachen zur Deiner Arbeitssicherheit und zu Deiner Belastbarkeit getroffen werden müssen.
Die Broschüre „Klare Sache“ informiert Dich genau zum Jugendarbeitsschutz.
In aller Kürze habe wir hier auch eine Zusammenfassung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).